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persönlicher Kommentar

Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik

Aufforderung führender Völker- und Verfassungsrechtler!

In einem bahnbrechenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht  im April 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht ausreichend wirksam ist und die Belange der jungen und nachfolgenden Generationen nicht berücksichtigt. Wirksamer Klimaschutz ist demnach verpflichtend.

Die Bundesregierung hat auf der Grundlage dieses Urteils im Bundes-Klimaschutzgesetz konkrete Ziele und Maßnahmen für die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 festgelegt. Sektoren wie der Verkehrs- oder der Gebäudesektor haben diese Ziele 2022 verfehlt. Anstelle einer gesetzlich geregelten Nachbesserung in diesen Sektoren, ist eine Novelle zur Abschwächung des Klimaschutzgesetzes geplant.

In einem offenen Brief von führenden Völker- und Verfassungsrechtlern wird zur Umsetzung der verfassungs- und völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten aufgefordert. Demnach sind selbst Protestformen, wie z. B. Straßenblockaden über das Versammlungsrecht geschützt. Die Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen wird in vielen Fällen als verfassungsrechtlich fragwürdig eingestuft.

Aus dem Brief lässt sich folgende Schlussfolgerung ableiten: Die aktuelle Klimaschutzpolitik und die geplante Gesetzesänderung kann als Verstoß gegen die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowie der eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen gewertet werden. Die Bundesregierung verstößt gegen geltendes Recht!

Hier gelangen Sie zu dem Aufruf der Rechtswissenschaftler.

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