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Pressemitteilung

ÖDP: „Radwegebenutzungspflicht oftmals eine rechtswidrige Anordnung der Verkehrsbehörden“

Unzulängliche Radwege sind Gefahr für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer!

Bezüglich der dringend gebotenen Mobilitätswende bedarf es nicht nur einem deutlich besseren öffentlichen Nahverkehr, sondern auch einer guten und sicheren Radinfrastruktur. Das es hiermit im Landkreis Deggendorf nicht zum Besten bestellt ist, weiß jeder der bei uns mit dem Fahrrad unterwegs ist. Fehlende, plötzlich endende, zu schmale oder verschmutzte Radwege, schlechte Beläge oder Rollkies auf Feld- und Forstwegen sind nur einige Beispiele mit denen der Radfahrer zu kämpfen hat.

Der ÖDP-Kreisvorsitzende Rolf Sihr, der auf dem Fahrrad seinen täglichen Weg zur Arbeit zurücklegt und im Jahr insgesamt ca. 10.000 km zusammenbringt, kennt die Situation im Landkreis sehr gut. Ein Ärgernis sind auch oft die blauen Verkehrszeichen „Radweg“ bzw. „Gemeinsamer Geh- und Radweg“. Insbesondere innerhalb von Städten und Gemeinden, erfüllen die so gekennzeichneten Wege vielfach nicht im entferntesten die geltenden Anforderungen. Dabei gilt für so gekennzeichnete Wege eine Benutzungspflicht, d. h. der Radfahrer kann nicht frei entscheiden ob er die Straße oder den Radweg nutzt. Als einzelne Beispiele seien hier genannt: Plattling entlang der Passauer-, Deggendorfer- und Josef-Forschauer-Straße, Deggendorf entlang der Graflinger- und Bahnhofstraße sowie der Donaubrücke und in Hengersberg entlang der Industriestraße. Von dieser unzulänglichen Radinfrastruktur geht nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer selbst aus, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

„Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass Radwegebenutzungspflichten nur dann angeordnet werden dürfen, wenn bestimmte Mindestanforderungen in Bezug auf Qualität und Zustand der Radwege erfüllt sind“, erörtert der stellvertretende ÖDP-Kreisvorsitzende Christian Kerschl die Rechtslage. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2010 besagt: „Radfahrer haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen. Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse auf der Straße eine besondere Gefahrenlage besteht.“ Kerschl weiter, „Viele Radwege sind daher eine rechtswidrige Anordnung der Straßenverkehrsbehörden“

Die ÖDP, Kreisverband Deggendorf, fordert daher die Städte und Gemeinden auf, die Radwegebenutzungspflicht bezüglich der geltenden Gesetzes- und Rechtslage zu überprüfen und die Verkehrszeichen entsprechend anzupassen. Ggf. kann mit einem Zusatzschild „Fahrrad frei“ dem Radfahrer eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden. Rolf Sihr betont ausdrücklich, dass wir keineswegs gegen Radwege sind. „Ganz im Gegenteil wünschen wir uns eine deutliche Verbesserung der Radinfrastruktur, jedoch mit Wegen die den Anforderungen gerecht werden und den Radfahrer nicht einer Gefahrenstelle nach der anderen aussetzen.“

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